| Vertrag/AGB's | | Drucken | |
MietvertragZwischen Herrn / Frau Vorname / Name : ___________________________________________ Strasse / Hausnummer : _______________________________________________ PLZ / Wohnort : ______________________________________________________ Personalausweisnummer : _____________________________________________ im folgenden Mieter genannt und dem Illusion Event Club GmbH Herner Strasse 22 45699 Herten im folgenden Vermieter genannt, wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1.MietzeitDer Vermieter vermietet dem Mieter die zum „Illusion Event Club GmbH“ gehörenden Räume in Herten am _______________ den _______________ bis_______________ den _______________ in der Zeit von __________ Uhr am _______________ bis __________ Uhr am _______________ für eine Abendveranstaltung mit max. 200 Personen. Bezeichnung / Beschreibung der Veranstaltung: ______________________________ Beginn der Veranstaltung um _______________ Uhr Ende der Veranstaltung um _____________ Uhr Dabei ist der Mieter der Veranstalter. Die Mietzeit endet nach Ablauf der vereinbarte Mietzeit automatisch. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis 2. Mietpreis/ GetränkepauschaleRaummiete inkl. Nebenkosten* _______________ Euro Summe brutto _______________ Euro Im Preis sind folgende Leistungen enthalten: Die Nutzung 1 des Clubs, inkl. Barbereich, Tresen mit Zapfanlage, Garderobe und Toiletten 2 der Licht- und Tonanlagen 3 der kompletten Ausstattung des Illusion Event Club mit Mobiliar wie Stehtischen, Barhockern 4 der zugewiesenen Parkplätze *Strom, Heizkosten und sonstige Betriebskosten i.S. Betriebskostenverordnungsowie die Nutzung der vorhandenen technischen Ausstattung. 3. SicherheitsleistungWird Keine erhoben. 4. Fälligkeit und ZahlungEs gelten folgende Zahlungsbedingungen für diesen Vertrag: Kontodaten des Vermieters: Konto-Nr.: _______________ BLZ.: _______________ Bank: _______________________________ Bei Überschreitung der Nutzungszeiten erhöhen sich die Kosten entsprechend. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter die Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist überwiesen hat. Schadensersatzansprüche des Vermieters werden dadurch nicht berührt. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und können die Räume nicht anderweitig vermietet werden, ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter den vorher vereinbarten Betrag zu verlangen. Werden vom Vermieter besondere, in diesem Vertrag nicht vorgesehene Arbeitsleistungen übernommen, so behält er sich ausdrücklich die Nachberechnung vor. 5. Zustand und Mängel der MietsacheDer Vermieter übergibt die gemieteten Räume und Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand, wovon sich der Mieter bei der Übergabe zu überzeugen hat. Eventuelle Beanstandungen sind dem Vermieter sofort zu melden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht geltend gemacht werden. Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz Der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung bleibt unberührt. Mietminderung und Aufrechnung gegenüber dem Mietanspruch des Vermieters sind ausgeschlossen, wenn und solange die 6. Nutzung der MietsacheDie Räume werden vom Vermieter entsprechend dem Mietvertrag bereitgestellt. Die Nutzung der Mietsache ist nur zu dem in § 1 genannten Zweck für max. 200 Personen erlaubt. Eine Änderung des Nutzungszweckes oder die Unter- oder Weitervermietung ganz oder teilweise durch den Mieter ist ausgeschlossen. Der Mieter ist nicht berechtigt, bauliche Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, gleiches gilt für die Anbringung von Werbeanlagen. Die Licht-, Lautsprecher- und sonstigen technischen Anlagen der Räume dürfen nur nach erfolgter Einweisung durch den Vermieter in Betrieb genommen und bedient werden. Der Mieter darf eigene oder fremde Einrichtungsgegenstände, Dekorationen, Geräte, Kulissen usw. nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in die gemieteten Räume einbringen. Vom Mieter eingebrachte Geräte und Anlagen müssen den in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Regeln der Technik und der Sicherheitsbestimmungen Zur Ausschmückung der Veranstaltung dürfen nur schwer entflammbare Gegenstände nach DIN 4102 verwendet werden. Der in dem Mietvertrag angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Die Vermietung wird erst nach Abschluss des Vertrages verbindlich. Aus der Vermietung zu bestimmten Zeitpunkten kann kein Anspruch auf Vermietung zu künftigen gleichen Zeitpunkten hergeleitet werden. 7. Rückgabe der MietsacheNach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter zur Herstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet. Sollte der Mieter eine Komplettreinigung wünschen, werden alle anfallenden Aufräum- und Reinigungsarbeiten vom Vermieter erledigt. Ausgenommen sind grobe Verunreinigungen, welche Alle eventuell ausgehändigten Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben. Bei Rückgabe der Mietsache ist vom Mieter ein Abnahmeprotokol zu unterzeichnen, in welchem evtl. Schäden Schriftlich festzuhalten sind. 8. GEMA Gebühren und sonstige Abgaben, GenehmigungenDer Mieter hat alle mit seinen Veranstaltungen verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die vorgeschriebenen Genehmigungen rechtzeitig zu erwirken. Musikaufnahmen sowie Musik-Aufführungsgenehmigungen bedürfen der vorherigen Erlaubnis durch die GEMA. Falls die Feuerwehr den Einsatz einer Brandwache für erforderlich hält, trägt der Veranstalter die berechneten Gebühren. Evtl. anfallende Beiträge zur Künstlersozialversicherung und Auslandsteuer, sowie deren Anmeldung übernimmt ebenfalls der Mieter. Bei Durchführung von umsatzsteuerpflichtigen Geschäften in den Mieträumen, verpflichtet sich der Mieter weiter, seine Umsätze dem zuständigen Finanzamt ordnungsgemäß zu melden. Alle behördlichen Genehmigungen für die Veranstaltung werden vom Mieter erbracht, einschließlich Feiertagsregelung etc.. Der Vermieter haftet nicht, wenn eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen, die nicht die Beschaffenheit der Mietsache oder deren Lage betreffen, nicht erteilt werden. Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, deren Bestehen er dem Vermieter auf Verlangen durch Vorlage der Versicherungspolice und der Prämienquittung nachzuweisen hat. 9. Betretungsrechte des VermietersDer Vermieter oder die von ihm Beauftragten dürfen die Mietsache jederzeit auch ohne Vorankündigung sowie bei Abwesenheit des Mieters betreten. Während der Veranstaltung führt der Vermieter bzw. die Leitung im Hause die Aufsicht über die überlassenen Räume. 10. Haftung für SchädenIm einzelnen haftet der Mieter: Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf mangelnder Beschaffenheit der vermieteten Räume und des vermieteten Inventars beruhen und schuldhaft verursacht sind. Für Kleidung oder sonstige mitgebrachten Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung sowie Verwahrungspflicht. Der Vermieter haftet nicht für abgestellte Fahrzeuge. Das Parken auf dem Grundstück des Hauses ist nur auf den zugewiesenen Parkplatzen gestattet. Für die in das Gebäude eingebrachten Gegenstände des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung. Diese lagern auf Gefahr des Mieters in den gemieteten Räumen. Der Vermieter haftet auch nicht für solche Schäden, die nach der Mietzeit an den eingebrachten Gegenständen des Mieters entstehen. Alle Rechte und Pflichten für eine Veranstaltung liegen beim Mieter, der dem Vermieter auch von Schadenersatzansprüchen Dritter, freizuhalten hat. Bei Rückgabe der Mietsache ist der Mietgegenstand mit dem Vermieter abzunehmen. Evtl. Schäden sind in einem Protokoll festzuhalten. 11. ZusatzvereinbarungenDie Anlage 1 und das Übergabe- und Abnahmeprotokoll sind Bestandteile dieses Vertrages. 12. SchlussbestimmungenÄnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
Herten, den _____________________
--------------------------------- --------------------------------- |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 11. Oktober 2009 um 16:29 Uhr |
592372604
Vertrag/AGB's
